Content
Vor allem im Bereich der historischen Sozialforschung, den Sozialwissenschaften, aber auch in vielen anderen Forschungsbereichen der MWS werden Interviews geführt und damit sensitive, datenschutzrelevante Forschungsdaten generiert.
Diese Daten erfordern zumeist, dass die Interviewpartner eine DSGVO konforme Einverständniserklärung unterzeichnen, um den Umgang mit diesen Daten transparent für alle Beteiligten zu klären. Wenn nichts anderes vereinbart wird, sieht das Gesetz eine Löschung nach spätestens 10 Jahren bzw. sofort bei Widerruf durch die Rechteinhaber vor.
Im Interesse der Forschung können aber auch datenschutzrelevante Informationen, wie Interviews, länger aufbewahrt werden, solange sie nicht frei zugänglich gemacht werden. Dazu muss in den Einverständniserklärungen ein Passus eingefügt werden, der beispielsweise besagt, dass die Daten für den bestimmten Zweck einer späteren Überprüfung auch über 10 Jahre hinaus in einem Forschungsdatenrepositorium gespeichtert werden und nur bei berechtigtem wissenschaftlichem Interesse Einzelpersonen zugänglich gemacht werden. Wir empfehlen ausdrücklich einen solchen Passus einzubauen (dies ist in den unten stehenden Beispielen noch nicht der Fall). Ist eine Löschung nach 10 Jahren vorgegeben, so bleiben darüber hinaus dennoch die Metadaten, inkl. einer Beschreibung der Daten, eine Übersicht und natürlich alle wissenschaftlichen Publikationen, die zu den Daten gehören beispielsweise in perspectivia.net erhalten.
Beispiele für DSGVO konforme Einverständniserklärungen aus den Instituten der MWS (siehe Dateianhänge unten):
- aus zwei Forschungsprojekten des DHI Warschau, (verfasst im Februar 2024)
- aus dem Forschungsprojekt "Handlungen der Resilienz ergänzen: die Auswirkungen des demographischen Wandels auf kommende Aktivitäten und zivilgesellschaftliches Engagement" des DIJ Tokyo (2023)