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Was sind "Orphan Works"?
In manchen Fällen von historischen Daten, Dokumenten, Archivmaterial oder sonstigen Überlieferungen lässt sich die Urheberschaft nicht klären bzw. lassen sich die Erben des Urheberrechts nicht ermitteln (da die Regel 70 Jahre ach dem Tod ist, kommt da sehr häufig vor). Diese Werke werden daher als "verwaist" "Orphan Works" bezeichnet. Das bedeutet jedoch nicht, dass sie daher nicht digitalisiert und veröffentlicht werden dürfen.
Vor der Veröffentlichtung sollten solche Werke allerdings in das Register für "Orphaned Works" - der Orphan Works Database eingetragen werden. Dazu können sich Institutionen zunächst als Nutzende registrieren, um dann in einem zweiten Schritt das für die Veröffentlichung geplante Werk zu registrieren.
Auf diese Weise können einerseits Urheber nach ihren Werken in der Datenbank suchen und ihr Urheberrecht in Anspruch nehmen, aber andererseits sind auch diejenigen rechtssicher, die ohne Verweis auf die Urheberschaft das Werk veröffentlicht haben. Es geht über einen reinen Hinweis auf einer Webseite hinaus und gibt zuätzliche Sicherheit für beide Seiten.
Auch in den USA haben GLAM Institutionen solide Richtlinien entwickelt, um mit verwaisten Werken umzugehen. In der Regel versuchen sie, die Rechteinhaber ausfindig zu machen und dokumentieren diesen Prozess, einschliesslich der Korrespondenz (Faustregel: 2-3 Monate Recherche). Wenn sie keinen Erfolg haben, machen sie einen Riskikoeinschätzung. Wenn das Riskiko gering ist, dann veröffentlichen sie das Material mit einem Vermerk, dass die Rechteinhaber nicht ermittelt werden konnten: Zum Beispiel bei diesem Brief von Langston Hughes an Arthur Schomburg, Dec. 7, 1933. Hughes starb 1967, seine Rechte sind noch nicht abgelaufen, er hatte aber keine direkten Nachkommen: https://digitalcollections.nypl.org/items/02ea6030-3c47-013b-a0f0-0242ac110003
Siehe auch die Richtlinien des Register of Copyrights zu Orphan Works: https://www.copyright.gov/orphan/