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(Erste Antworten von Nanette Rißler-Pipka, 04.04.2024)
Q: Wie funktioniert die Verknüpfung der Projektdatenbank mit der RDMO Plattform? Müssen alle Fellows Nanette anschreiben, damit der Eintrag in der Projektdatenbank mit der RDMO Plattform verknüpft wird?
A: Nein, die Eingabe der Projekte kann von den Forschenden selbständig erfolgen. Die Synchronisierung mit der MWS-Projektdatenbank funktioniert montalich automatisch. Alleinige Eingabe (Projekterstellung und Änderung) erfolgt in RDMO! Bis zur Anbindung des Instituts ans IAM der MWS ist eine Accounterstellung via mail an rdmo@maxweberstiftung.de weiter nötig. Siehe auch hier im Handbuch.
Q: Wie soll ich Material in meinem Forschungsdatenmanagementplan angeben, das geschützte Daten enthält?
A: Die Daten selbst werden ja nicht im DMP (Datenmanagementplan) eingegeben, sondern nur die Information darüber, dass im Projekt diese Art von Daten zu erwarten sind. (s. Frage bzgl. Datenschutz in RDMO). In RDMO wird auch weiter abgefragt, ob eine Anzeige an die Ethikkommission und den Datenschutzbeauftragten der MWS nötig ist oder nicht. Wenn dies mit ja beantwortet wird, sollte das Projekt darüber das RDMO-Team und ggf. den Datenschutzbeauftragten informieren: rdmo@maxweberstiftung.de und datenschutz@maxweberstiftung.de
Q: Sind Bibliografien Teil meiner Forschungsdaten?
A: Ja, können sie sein. Die Entscheidung darüber liegt zuletzt beim Forschungsprojekt. Meist werden Bibliographien bereits in den wissenschaftlichen Publikationen mit veröffentlicht. Aber zur besseren Nachnutzung ist ein Tool wie z.B. Zotero zu empfehlen, wo kollaborativ im Projekt an der Bibliographie gearbeitet werden kann und diese während des Projektverlaufs oder nach Abschluss öffentlich online gestellt werden kann. Damit wäre bereits ein Teil der Forschungsdaten öffentlich zugänglich.
Q: Können wir ein paar Modellpläne für unterschiedliche Projekte an unserem Institut bereitstellen?
A: Aufgabe Katharina Hering folgt...
Q: Wem gehören meine Forschungsdaten?
A: Das kommt auf die Art der Forschungsdaten an. Nur ein kleiner Prozentteil der Daten ist üblicherweise nur von einer Person oder einer Projektgruppe originär im Sinne des Urheberrechts allein erstellt. Das Urheberrecht bleibt in dem Falle immer bei den Urhebern (Forschenden), allerdings kann die arbeitgebende Institution (in dem Fall die MWS) von ihren Mitarbeitenden verlangen, dass alle selbst geschaffenen und nachgenutzten oder bearbeiteten Forschungsdaten nach Ende und auch während der Beschäftigung entsprechend den Regeln der Forschungsdatenleitlinie öffentlich frei zugänglich gemacht werden. Dabei muss sich die MWS nach den geltenden Gesetzen in Deutschland richten. Sie besitzen als Forschende also weiterhin die Urheberschaft über ihr geistiges Eigentum, aber die Ergebnisse und alle in Vorbereitung produzierten und genutzten Daten ihrer öffentlich finanzierten Arbeit müssen auch in vollem Umfang veröffentlicht werden, soweit es nicht gegen andere gesetzliche oder ethische Regeln verstößt.