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Für Daten, die sich (z.B. aus ethischen, datenschutz- oder urheberrechtlichen Gründen) nicht für eine Publikation eignen, jedoch aufgrund von Vorgaben seitens des Fördermittelgebers aufbewahrt werden müssen,
gibt es in naher Zukunft eine stiftungseigene Lösung zur Archivierung (Vorhaltung auf langsamen Speichermedien mit niedriger Backup-Frequenz) bzw. die Veröffentlichung der Metadaten mit verschlossenen Daten.
Aus Datenschutzgründen können Restriktionen hinsichtlich der Speicherdauer bestehen, falls nicht explizit in der Einverständniserklärung mit z.B. Interviewpartnern ein Grund für eine längere Aufbewahrung als 10 Jahre vereinbart wurde.
Dies wird im Einzelfall geprüft und wir empfehlen die Ergänzung eines entsprechenden Passus. Eine Erläuterung finden Sie im Kapitel Beispiele für DSGVO konforme Einverständniserklärungen. Für einen allgemeinen Überblick siehe: Lösungen für sensitive Daten.